Was wir unter gutem Unterricht verstehen, kann unter “0.5 Guter Unterricht” eingesehen werden.
Die in den Lehrgängen unserer Berufsmaturität eingesetzten Lehrkräfte sind fachlich und pädagogisch/didaktisch auf Hochschulniveau ausgebildet, kennen entsprechend verschiedene adressatenbezogene Unterrichtsmethoden und erfüllen die Anforderungen der Anerkennungsbehörde (SBFI). Sie unterrichten gemäss den Vorgaben unserer Schullehrpläne. Vor Semesterbeginn erstellen sie ihren Semesterplan für die von ihnen zu unterrichtenden Fächern und Klassen.
Damit die Lernenden ins nächste Semester zugelassen werden, müssen sie die Promotionsbedingungen
D3.3-01 erfüllen.
Damit der Lehrgang als Ganzes bestanden ist, müssen die Berufsmaturitätsprüfungen in allen Fächern bestanden werden (Die Berechnung Zeugnis- und Maturitätsnoten).