An der GIBM können bestimmte Elemente der Nachholbildung abgeschlossen werden. Dabei sind folgende Punkte besonders wichtig:
Nehmen Sie zuerst Kontakt mit dem Amt auf. Dieses prüft die Situation und verfügt gegebenenfalls die Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV.
Bei Zulassung empfiehlt die GIBM den Besuch des Unterrichts, um das QV möglichst mit Erfolg abschliessen zu können. Personen in der Nachholbildung, welche den Schulbesuch an der GIBM beanspruchen, müssen vorgängig das Formular Vereinbarung Nachholbildung D2.9-01 mit der Schule abschliessen, worin sie sich zu einem Schulbesuche gemäss den Regeln der Schule verpflichten.
Falls Sie bereits ein EFZ erlangt haben, können Sie von bestimmten Fächern wie ABU befreit werden. Die konkrete Befreiung kann erst bei vorliegender Zulassung aufgrund des konkreten Berufs beantwortet werden.
Prüfen Sie vorgängig bzw. rechtzeitig, welche Anforderungen allenfalls für eine praktische Prüfung bestehen. In bestimmten Berufen müssen Sie einen Betrieb finden, in welchem Sie die praktische Prüfung ablegen können.