Die Lehrgänge der Berufsmaturität unterliegen den Vorgaben durch den Bund und Kanton:
Bund
Auf der Webseite vom SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI) können alle eidgenössischen Vorgaben zur Berufsmaturität eingesehen werden. Dazu gehören insbesondere:
Kanton BL
Auf kantonaler Ebene gelten die folgenden Vorgaben (siehe auch Chronologische Gesetzessammlung)
- Bildungsgesetz BL 640
- Vo Berufsbildung BL 681
- Laufbahnverordnung BL 640.21
- BM Verordnung BL 643.23
- LV aprentas 2014-2018 v. 1.7.2014
- LV KV Baselland 2015-2018 vom 25.11.2014
- Aufnahmen und Übertritte an die BM und an die WMS
Kanton BS und BL
Zusammenarbeit Kanton Basel Stadt und Kanton Baselland
- Vereinbarungen über Angebote zu den Bildungsgängen der Berufsmaturität
- Marketing: Berufslehre plus Berufsmaturität
- Gemeinsame Aufnahmeprüfungen
- Gemeinsame Abschlussprüfungen