Die folgende Tabelle zeigt das Norm-Stundenplan-Raster der GIBM. Diese Zeiten und die Zeiten der auf diesen basierenden Stundenpläne sind einzuhalten, allfällige Anpassungen sind mittels des Vorgehens für Stundenplanänderungen offiziell in die Wege zu leiten.
Die kleinen 5-Minuten-Pausen zwischen den Lektionen können aufgrund von Unterrichtserfordernissen in gewissem Umfang verschoben werden. Während Prüfungen entfallen die kurzen 5-Minuten-Pausen. Grundsätzlich sollen keine Pausen dazu ausgelassen werden, um z.B. regelmässig einen früheren Schulschluss als im Stundenplan vorgesehen zu ermöglichen.
07:15-08:00
08:05-08:50
08:55-09:40
10:00-10:45
10:50-11:35
Mittagspause von 11:35 bis 12:45
12:45-13:30
13:35-14:20
14:40-15:25
15:30-16:15
16:20-17:05
Stundenplanänderung: bei besonderen allgemeinen Schulterminen wie Schulkonferenzen oder Gesamtkonventen werden die Lehrbetriebe über den ausfallenden Unterricht vorgängig informiert und die Lernenden zum entsprechenden Termin in den Lehrbetrieb geschickt. Hier steht ein Formular F2.2-04 zur Verfügung.
Wechsel Schulzimmer: Der Wechsel von Schulzimmer ist bei situativen Verschiebungen ausreichend zu koordinieren. Regelmässige resp. dauerhafte Zimmerverschiebungen müssen über die zuständigen Stellen koordiniert werden.
Abwesenheit Lehrperson: Bei kurzfristigen Abwesenheiten von Lehrpersonen wie z.B. wegen Krankheit werden die Lernenden per Email informiert.
Stellvertretung: Bei längeren Abwesenheiten einer Lehrperson oder wegen planbaren, besonderen Terminen wird möglichst immer eine Stellvertretung organisiert. Dazu ist dieses Formular F2.2-03 zu verwenden.
Absenzenlisten: Die Lehrpersonen erhalten vom Sekretariat Absenzenlisten oder Zugriff auf ein webbasiertes Absenzensystem.
Kontrolle: Die Lehrpersonen sind verpflichtet, bei Unterrichtsbeginn eine Kontrolle der anwesenden Lernenden durchzuführen und fehlende oder verspätet erscheinende Lernende einzutragen.
Absenzenheft: Die Lernenden erhalten von der Schule kostenlos ein Absenzenheft. Gefüllte Absenzenhefte können kostenlos auf dem Sekretariat gegen ein neues Absenzenheft ersetzt werden. Verloren Absenzenhefte werden nur kostenpflichtig ersetzt.
Entschuldigungen: Im Absenzenheft ist für jedes entschuldigte Datum eine eigene Seite zu verwenden, um spätere Erweiterungen eines Zeitraums zu vermeiden. Einzig mit Beilage einer ärztlichen Bescheinigung über z.B. eine längere Krankheit darf ein Zeitraum eingetragen werden. Entschuldigung müssen innert 14 Tagen nach der Abwesenheit entschuldigt werden. Verspätungen können nur bei triftigen Gründen entschuldigt werden, ansonsten ergeben jeweils drei Verspätungen eine unentschuldigte Absenz.
Dispensationsgesuch: Absehbare und geplante Abwesenheiten vom Schulbetrieb müssen mindestens zwei Wochen zum Voraus mittels dem dafür vorgesehenen Formular F0.7-01 beantragt werden.
- Mit einem Lehrvertrag im Kanton Baselland
- Mit einem Lehrvertrag im Kanton Basel-Stadt
- Mit einem Lehrvertrag im Kanton Aargau