Die berufliche Grundbildung richtet sich bezüglich der gesetzlichen Rahmenbedingungen in erster Linie nach den Bildungsverordnungen des SBFI.
Auf kantonaler Ebene ist die HA-BB (Hauptabteilung Berufsbildung) Auftraggeber.
Aufgrund der Aufteilung der Ausbildung zwischen den Kantonen Baselland und Basel-Stadt ist auch die Berufsbildung Basel-Stadt involiert.
Triale Ausbildung,
ÜK, Lehrbetrieb, Lernortkooperation
An der GIBM erfolgt die berufliche Grundbildung als duale resp. triale Ausbildung mit den Ausbildungspartnern Lehrbetrieb, ÜK und Berufsfachschule. Die Lehrbetriebe sind in OdA organisiert, welche die Vorgaben bis hin zu den Details für die Berufsausbildung festlegen.
Im Rahmen der Lernortkooperation stimmen sich die drei Parteien regelmässig ab.
An der GIBM wird die berufliche Grundbildung für folgende Berufe angeboten, zu deren Unterricht weitere Angaben vorliegen:
- Anlagen- und Apparatebauer/Innen
- Bäcker-Konditor-Confiseur/Innen EFZ
- Bäcker-Konditor-Confiseur/Innen EBA
- Baupraktiker/Innen
- Elektro- Installateur/Innen
- Fleischfachleute
- Fleischfach- Assistent/Innen
- Gärtner/Innen EFZ
- Gärtner/Innen EBA
- Holzbearbeiter/Innen
- Informatiker/Innen
- Köche
- Küchenangestellte
- Maurer/Innen
- Metallbauer/Innen
- Metallbau- Praktiker/Innen
- Montage-Elektriker/Innen
- Zimmerleute
Weitere allgemeine Aspekte des Unterrichts an der GIBM sind in den Kapiteln 0.5 „Guter Unterricht“, 0.7 „Lernende“, 2.1 „Organisation / Administration Grundbildung“ und 2.2 „Organisation Unterricht Grundbildung“ aufzufinden.