Für das Management sind der Schulrat und die Schulleitung verantwortlich.
Die Schulleitung besteht aus acht Personen: Rektor, Rektor-Stellvertreter sowie 6 weitere Abteilungsleiter.
Die zweistündigen Schulleitungssitzungen finden alle 14 Tage statt, wo für die Schule wichtige Beschlüsse gefasst werden.
Es bestehen folgende Abteilungen:
Dienste und Finanzen / Bau, Elektro + Metall / Informatik / Grüne + Lebensmittel / Berufsmatur / Allgemeinbildung, Stützkurse + Sport / hf-ict / Weiterbildung
Jede Abteilung führt individuelle Abteilungssitzungen durch, wo abteilungsrelevante Entscheide gefällt werden.
bi- oder interkantonale Fachgruppen
Mitarbeitendenkonvent
Verschiedene Parameter bestimmen die Führungstätigkeit in einem staatlichen Dienstleistungsbetrieb mit. Eine Schule ist zudem ein Aus- und Weiterbildungsort, an dem die Mitarbeitenden neben der Schulleitung in ihrem direkten Tätigkeitsbereich als Lehrpersonen oder Dozierende selbst eine Führungsaufgabe wahrnehmen. So nehmen sie auch häufiger als anderswo auf das Führungsgeschehen des Betriebs Einfluss. Dies ist explizit gesetzlich geregelt (Bildungsgesetz §74 Ziff.2c). In der Folge werden die führungsbestimmenden Faktoren des Managements aufgelistet.
Das Handeln eines Staatsbetriebes ist bekanntlich stark von gesetzlichen Bestimmungen gesteuert D1.1-01. Der Ausbildungsbereich einer Berufsfachschule ist anders als in den Volksschulen hauptsächlich bestimmt vom Bundesrecht. So nimmt das eidgenössische Berufsbildungsgesetz einen wichtigen Teil ein.
Die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden sind dagegen kantonal geregelt. Hier stehen das Bildungsgesetz wie auch das Personalgesetz im Vordergrund.